Zwischenruf des Vorsitzenden bzw. Wir können nicht keinem Geld noch welches nachwerfen!

Veröffentlicht in: Zwischenruf des Vorsitzenden | 0

EIN OFFENER BRIEF an die Abteilungsleiterin Kulturförderung Antje Brodhun und den Fachbeirat Literatur

Sehr geehrte Frau Brodhun, sehr geehrte Fachbeiräte Literatur Maria Hummitzsch, Regine Möbius, Dr. Sibille Tröml, Claudius Nießen, Ulrich Kiehl und Jan Wenzel!

Gestern hatten wir für dieses Kalenderjahr die letzte öffentliche Veranstaltung der Gesellschaft für zeitgenössische Lyrik in Leipzig, die wiederum von den Leipzigern (und ihren Gästen) begeistert aufgenommen wurde. Sie gehört zum Programmangebot der Leipziger Interkulturellen Wochen und gleichzeitig zu den 12 Veranstaltungen in diesem Jahr, für die uns die im September 2018 beantragte Förderung des Kulturamtes Leipzig versagt wurde.

Gemeinsam mit der dankenswerterweise (singulär) vom Kulturamt geförderten Veranstaltung zu Ehren unseres Schirmherrn Karl Krolow im Literaturhaus Leipzig am 27.8.19 und den anderen nichtgeförderten Kulturangeboten, dem Ringelnatz-Abend im Botanischen Garten der Universität Leipzig (13.9.19) sowie der Vorstellung der “Musikgedichte” im Leipziger Schillerhaus am Tage darauf, haben wir mit dem gestrigen New-York-Abend im Café Eigler im Capa-Haus in den vergangenen 4 Wochen das Kulturangebot am Sitz der internationalen Gesellschaft für zeitgenössische Lyrik spürbar bereichert.

Realität geworden ist dies durch die Spendenbereitschaft vieler unserer Mitglieder und weiterer Gönner, die unser diesjähriges Veranstaltungsangebot “allein auf dem Papier” bereits wertschätzten und es mit ihrer Spende unterstützt und ermöglicht haben.

Allerdings war zu keiner der genannten jüngeren Veranstaltungen ein/e Vertreter/in des städtischen Kulturamtes bzw. des Fachbeirates Literatur zugegen. Lediglich ein Mitglied des Fachbeirates Literatur hat sich im März d.J. über die Vernissage “Worthaft – Bildhaft. Kunst politischer Gefangener” in der Leipziger Galerie Süd informiert; eine Veranstaltung, dem das Kulturamt – nach Maßgabe des Fachbeirates und mit Zustimmung des Kulturausschusses – ebenfalls die Priorität einer Förderung abgesprochen hat.

Wenn Sie das als Abteilungsleiterin Kulturförderung im Kulturamt der Stadt Leipzig ganz objektiv einschätzen, müssten Sie sich fragen: Woher nehmen die Fachbeiräte das Beurteilungsvermögen, um das Veranstaltungsangebot der Gesellschaft für zeitgenössische Lyrik e.V. für Leipzig als nicht förderungswürdig zu erachten?

Haben Sie eine Antwort darauf?

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Grüneberger

Vorsitzender und Initiator der aufgeführten Veranstaltungen

Leipzig, am 28. September 2019

—————————————————————————————–
Wir sind der einzige (und zudem mitgliederstärkste) Literaturverein in Leipzig, der seit 1997 alljährlich Lyrikveranstaltungen anbietet.
 
Im Februar 2019 wurde unser im September 2018 eingereichter Projektantrag, der 12 Veranstalungen – mit ganz unterschiedlichen Beteiligten und ebenso unterschiedlichen Formaten an verschiedenen Orten enthielt – als nicht förderungswürdig erachtet. Zu den 12 Veranstaltungen zählten die Lesung mit dem Leipziger Buchpreis- und Erich-Loest-Preisträger Guntram Vesper, die Vernissage der Ausstellung “Worthaft – Bildhaft. Kunst politischer Gefangener”, die Präsentation der aktuellen Poesiealbum neu– Ausgabe “Größe spüren. Musikgedichte” im Schillerhaus Leipzig und der New-York-Abend mit Film, Fotografie, Lyrik, Prosa und Musik im Capa-Haus.
Gegen den Ablehnungsbescheid haben wir fristgemäß Widerspruch eingelegt; das Widerspruchsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Im Juli hat uns das Kulturamt eine Anhörung eingeräumt.
 
Der im Februar 2019 gestartete Spendenaufruf hat uns in die Lage versetzt, einen Teil der geplanten Veranstaltungen dennoch zu realisieren.
 
Fast allen Spender/innen habe ich ab einer Spende von 12 € ein signiertes Exemplar meiner Gedichtausgabe “Ich habe die Schönheit gesehen. Liebesgedichte in vier Sprachen” zusenden können. Weitere Versendungen folgen.
 
 
Übersetzer der Gedichte sind Ron Horwege (engl.), Rüdiger Fischer (franz.) und Alexander Schmidt (russ.). Gestaltet hat die limitierte Ausgabe Torsten Hanke.
 
In der Hoffnung auf weitere Spenden verbleibt die Bankverbindung auf der Webseite:
 
Gesellschaft für zeitgenössische Lyrik e.V.

Vereins- und Spendenkonto

IBAN: DE63 8605 5592 11 00 8010 53
SWIFT-BIC: WELADE8LXXX
Sparkasse Leipzig

Senden Sie bitte nach der Überweisung eine Mail an kontakt@lyrikgesellschaft.de mit der Angabe Ihrer Adresse und Sie erhalten das signierte Exemplar zugesandt.

————————————————————————————

ERGÄNZUNG

Wir können nicht keinem Geld noch welches nachwerfen!

Mit Datum 29.7.19 hat der Vorstand der GZL nach der Anhörung am 12. Juli den Widerspruch zurückgezogen, um finanziellen Schaden von der Lyrikgesellschaft abzuwenden. Der Beschluss des Vorstandes wurde mit einfacher Mehrheit gefasst, zwei Vorstandsmitglieder enthielten sich der Stimme.

Bei der Anhörung wurden uns folgende “Fördereckpunkte” verdeutlich: Neues bieten, neue Kooperationen bilden, neue Akteure einbeziehen, neue Formate schaffen, neue Zielgruppen finden.

Schaut man sich daraufhin nochmals unseren Antrag vom September 2018 an, wird deutlich, dass wir bei der Antragstellung auf Vielfalt geachtet haben, verschiedene Zielgruppen angesprochen haben, ohne jedoch das, was sich bewährt hat (Lesung im Gohliser Schlösschen seit 2007 bzw. erfolgreiche Kooperation mit dem Botanischen Garten seit 2017) in diesem Jahr vernachlässigen zu wollen.

Im Plan für 2019 gibt es ganz neue Veranstaltungsorte: Café Eigler im Capa-Haus, Galerie Süd, Bührnheims Literatursalon und Schillerhaus.

Darüber hinaus wurden für 2019 neue Mitwirkende avisiert: Die Sax’n, Carsten Pfeiffer, Frederic Böhle, Blanche Kommerell, Jutta Rosenkranz.

Ebenso wurden ganz neue Formate angeboten: Foto, Film, Lyrik und Musik an einem Abend, ebenso einer Vernissage mit Kunst von politischen Gefangenen und einen Abend zu Mascha Kaleko.

Dass all das nicht als förderungswürdig erachtet wird, ist im Grunde unvorstellbar und eine Schande für diese Stadt. Desgleichen gilt für ein Widerspruchs“verfahren“, das den, der der Entscheidung widerspricht, praktisch handlungsunfähig macht, indem ihm erklärt wird, es gäbe – selbst wenn es ihm gelänge, einen Fehler im bürokratischen Ablauf zu finden – ohnehin keine Korrektur, denn einer inhaltliche Fehlbewertung kann nicht widersprochen werden.